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   LG Saarbrücken, 28.05.1997 - 12 O 214/96   

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LG Saarbrücken, 28.05.1997 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1997,37398)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28.05.1997 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1997,37398)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 28. Mai 1997 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1997,37398)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 28.08.2014 - 7 U 52/14

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im

    cc) Die Gegenmeinung lässt demgegenüber ein teilweises Entfallen des Beihilfeanspruchs bei unverändertem Beihilfebemessungssatz genügen, um einen Anpassungsanspruch zu begründen (LG Saarbrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 12 O 214/96 - zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2002, VersR 2003, 53; Präve aaO., Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 199 Rn. 7; Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VersR, 2. Aufl. 2011, § 199 VVG Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2002 - 2 LB 3476/01

    Alimentation; Anpassungsanspruch; Beamtenrecht; Beihilfe; Fürsorgepflicht;

    Aber ebensowenig wie sich die Vorschrift ausdrücklich auf ein vollumfängliches Entfallen des Beihilfeanspruchs bezieht, schließt sie die Anpassung auf Grund eines nur teilweisen Wegfalls des Beihilfeanspruchs aus (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997 - 12 O 214/96 -, zitiert nach juris; Präve, VersR 1998, 397, 399; Honsell, Berliner Kommentar zum VVG, § 178 e RdNr. 1; OLG München, Urt. v. 30.11.1999 - 25 U 3487/99 -, VersR 2000, 575; zweifelnd SaarlVerfGH, Urt. v. 17.12.1996 - Lv 3/95 -, NVwZ-RR 1997, 449, 457).

    Die Gesetzgebungsmaterialien belegen mithin, dass Entfallen des Beihilfeanspruchs im Sinne des § 178 e Satz 1 VVG jedweden Wegfall bislang bewilligter Beihilfeleistungen und damit jede mögliche Verschlechterung der Beihilfeansprüche bedeutet, demgemäss auch den Wegfall der generellen Beihilfefähigkeit von Aufwendungen und von bestimmten, in den Beihilfevorschriften genannten beihilfefähigen Aufwendungen umfasst (vgl. LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997, aaO; Präve, aaO, 397, 399 f.).

    Sofern die von einer nachteiligen Änderung der Beihilfeleistungen, zum Beispiel der - wie hier - teilweisen oder sogar gänzlichen Streichung der Beihilfefähigkeit von stationären Wahlleistungen, betroffenen Beamten und Richter innerhalb von zwei Monaten nach der Änderung der Beihilfebestimmungen bei ihrem Versicherer einen Antrag auf Anpassung des Versicherungsschutzes stellen, haben sie demnach gegenüber dem Versicherer einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch, wobei der Versicherer den angepassten Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung oder Wartezeiten zu gewähren hat (vgl. § 178 e Satz 2 VVG und LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997, aaO; OLG München, Urt. v. 30.11.1999, aaO; Honsell, aaO, § 178 e RdNr. 3; Präve, aaO, 397, 400).

  • OLG Hamburg, 19.07.2005 - 9 U 28/05

    Krankenversicherung: Maßgebliches Eintrittsalter nach Erhöhung der

    Entsprechend wird auch in der Rechtsprechung und Literatur ein Anpassungsanspruch nur im Hinblick auf bestehende Tarife gesehen (so LG Saarbrücken, Urt. v. 28.5.1997, Az. 12 O 214/96; LG Stuttgart, VersR 2003, 53; Prölss/Martin, § 178e VVG Rdnr. 1; Präve, VersR 1998, 397, 398).
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   LG Düsseldorf, 20.11.1996 - 12 O 214/96   

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LG Düsseldorf, 20.11.1996 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1996,38231)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.1996 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1996,38231)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 1996 - 12 O 214/96 (https://dejure.org/1996,38231)
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